Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C201/12). Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter. Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten.
Im konkreten Fall hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. Homosexualität steht in diesen Ländern unter Strafe, daher forderten die Männer in den Niederlanden die Anerkennung als Flüchtlinge.
Anspruch auf diesen Status haben laut EU-Recht Menschen, die in ihrer Heimat Angst vor Verfolgung haben müssen, zum Beispiel wegen ihrer Religion oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Eine Gutachterin des EuGH erklärte, die Männer könnten in diese Kategorie fallen, wenn sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schwere Verletzungen ihrer Menschenrechte zu erwarten hätten.
br/dpa/jp - Bild: Gerard Cercles (afp)