Dreieinhalb Monate nach dem Zugunglück mit 79 Toten in Spanien sieht die Justiz die staatliche Bahngesellschaft entlastet und ermittelt nur noch gegen den Lokführer.
Das Landgericht von La Coruña hob am Dienstag die Entscheidung eines Ermittlungsrichters auf, der auch die Führung des Bahnunternehmens Adif zu Beschuldigten erklärt hatte. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Adif-Verantwortlichen gegen die Vorschriften verstoßen hätten.
Damit ist der Lokführer des Unglückszuges der einzige Beschuldigte, gegen den die Justiz ermittelt. Er war am 24. Juli mit einem Hochgeschwindigkeitszug bei Santiago de Compostela mit 192 km/h in eine Kurve eingebogen, in der nur Tempo 80 zugelassen war. Der Zug entgleiste, 79 Menschen starben, 150 wurden verletzt.
Der Ermittlungsrichter hatte gegen die Bahnchefs ermitteln lassen, weil nach seiner Ansicht die Sicherheitsvorkehrungen in der Kurve und die Ausschilderung des Tempolimits unzureichend gewesen seien. Adif verwaltet das Schienennetz. Gegen die ebenfalls staatliche Bahngesellschaft Renfe, die den Zugverkehr betreibt, wurden keine Ermittlungen aufgenommen.
dpa/est - Bild: Rafa Rivas (afp)