Für die bislang rund 9 Millionen existierenden Willenserklärungen über die Art der Behandlung für den Fall, dass sich der Patient nicht aktuell äußern kann, gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage in Deutschland. Den Parlamentariern liegen drei konkurrierende Entwürfe vor, die sich vor allem darin unterscheiden, ob Verwandte und Ärzte im Ernstfall noch einen Ermessensspielraum haben. Fraktionszwang herrscht in dieser ethisch heiklen Frage nicht.
dpa/fs