Die Regierung in Ankara muss nach dem Urteil in Straßburg einer Frau 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, deren Ex-Mann ihre Mutter erschossen hatte. Erstmals haben die Richter dabei Gewalt gegen Frauen als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention bewertet. Dies setze auch Grundsätze für die Rechtsprechung in den anderen Europaratsländern, sagte ein Sprecher des Gerichtshofes.
Die türkischen Behörden hätten die beiden Frauen nicht ausreichend vor der Gewalt des Täters geschützt, urteilten die Straßburger Richter. Sie verwiesen dabei auf Berichte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, in denen eine Akzeptanz häuslicher Gewalt in der Türkei durch Polizei, Behörden und Justiz beklagt wird.
dpa fs