Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen betätigten auch Thüringen und Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt die Cola vorerst in den Regalen. Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) hatte ein Gutachten zu der Cola erstellt und Spuren von Kokain gefunden, die offensichtlich von einem dekokainierten Cocablatt-Extrakt stammen. Damit sei die Cola kein Lebensmittel mehr, sondern falle unter das Betäubungsmittelgesetz. Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot. "Dekokainierte Cocablatt-Extrakte würden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt". Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt- Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.
dpa/fs