Alle Länder überschritten bereits im vergangenen Jahr die Maastrichter Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes und verstießen damit gegen den Euro-Stabilitätspakt. Deshalb werden nun Strafverfahren eröffnet. Das entschied die EU-Kommission in Brüssel. Der Beschluss muss noch von den EU-Finanzministern bestätigt werden.
dpa/est