1 Kommentar

  1. Bei einer ganzen Reihe von Straftaten übelster Art und zwar dort wo die Schuld EINDEUTIG bewiesen werden kann, wäre das in Belgien garnicht so schlecht. Diejenigen wo die Schuld NICHT eindeutig erwiesen wird, und die Beweislast dennoch quasi erdrückend ist, sollten zu Strafen à la Castro verdonnert werden, lebenslänglich PLUS tausend Jahre - falls sich dann später herausstellt das ein Justizirrtum vorliegt, kann der Verurteilte immer noch raus aus'm Knast...