Die Entscheidung sei nicht in Abstimmung mit den Aufständischen getroffen worden. Zwar fordern die Taliban die Etablierung des islamischen Rechtssystems in den betreffenden Distrikten. Doch nach pakistanischen Medienberichten sind sie gegen die Nominierung islamischer Richter durch die Regierung.
Ein Regierungsvertreter hatte zuvor die Taliban dazu aufgerufen, die Waffen niederzulegen. Für Gewaltanwendung gebe es keine Rechtfertigung mehr, da mit der Einsetzung des Berufungsgerichts eine der Hauptforderungen der Aufständischen erfüllt worden sei.
Taliban und Regierung hatten Mitte Februar ein Friedensabkommen geschlossen, demzufolge im Swat-Tal das islamische Rechtssystem, die Scharia, eingeführt wird.
dpa/fs