Jetzt wurde bekannt, dass der Mediziner in Deutschland bereits wegen eines tödlichen Kunstfehlers verurteilt worden war, bevor er die Stelle in der niederländischen Stadt Emmen antrat. Die Krankenhausleitung soll davon Kenntnis gehabt haben. Solange die Ursache für die tödlich verlaufenen Komplikationen untersucht werden, führt die Klinik keine Magenverkleinerungen aus. Der Chirurg darf vorerst nicht operieren.
vrt / sh