Danach darf auch niemand in einer Verfügung selbst bestimmen, dass seine Ernährung in bestimmten Fällen eingestellt wird. Ärzten, die eine künstliche Ernährung bei Sterbenskranken abbrechen, droht eine Haftstrafe bis zu 15 Jahren. Das Gesetz muss noch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Eine Zustimmung gilt als sicher.
dpa/jp