Das EU-Parlament verabschiedete heute eine strengere Verordnung, in der es unter anderem um die umstrittenen Nano-Partikel geht. Diese Kleinstpartikel sind beispielsweise in Sonnencremes enthalten und gelangen bis in die Blutbahn. Kritiker befürchten dadurch Langzeitschäden. Künftig müssen die Hersteller diese Nano-Partikel auf der Verpackung auflisten, damit der Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er ein solches Produkt verwendet. Mit den Bestimmungen, die 2012 in Kraft treten, soll auch irreführende Werbung verboten werden. Aussagen wie "verringert Faltenbildung" oder "verjüngende Wirkung" müssen künftig auch bewiesen werden.
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