Die EU soll nach dem Willen der Kommission erstmals eine eigene, auf Finanzdelikte beschränkte Staatsanwaltschaft bekommen. Die Pläne dazu stellte die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor. Die Ermittler sollen nur Vergehen mit Auswirkung auf das EU-Budget untersuchen - also zum Beispiel Veruntreuung von Fördergeldern oder Umgehung von Zöllen. Das Europaparlament und die Staaten werden nun über die Pläne beraten.
"Während die öffentlichen Finanzen überall in der EU unter Druck stehen, zählt jeder Euro", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Die Mitgliedsstaaten melden im Durchschnitt jedes Jahr um die 500 Millionen Euro durch vermuteten Betrug."
Zwar gibt es schon mehrere europäische Behörden, die solchen Verbrechen nachgehen. Sie dürfen aber derzeit nur Vorermittlungen führen. Für die eigentliche Strafverfolgung sind nationale Behörden und Gerichte zuständig. Doch dort laufen viele Ermittlungen ins Leere: Im Durchschnitt komme es gerade einmal in 42,3 Prozent der Fälle, die vor nationalen Gerichten landen, zu einer Verurteilung. "Das bedeutet, dass zu viele Kriminelle, die Geld von Steuerzahlern gestohlen haben, mit ihren Verbrechen durchkommen", beklagte Reding.
Fälle mit Konsequenzen für das EU-Budget
Die vorgeschlagene europäische Staatsanwaltschaft soll nun an die Stelle nationaler Staatsanwälte treten, wenn es um Fälle mit Konsequenzen für das EU-Budget geht. "Sie wird aus einem Europäischen Staatsanwalt bestehen, unterstützt von vier Stellvertretern im "Hauptquartier" und abgeordneten Europäischen Staatsanwälten in jedem der Mitgliedsstaaten", erläuterte der EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung, Algirdas Semeta. Die Strafverfolger könnten Polizeimaßnahmen wie Durchsuchungen oder Abhörmaßnahmen anfordern und träten als Ankläger vor Gericht auf. Dabei würde aber jeweils nationales Recht gelten.
Die EU-Staatsanwälte vor Ort sollen aus den nationalen Staatsanwaltschaften kommen, damit sie sich leicht im System zurechtfinden. Sie können auch weiterhin als nationale Staatsanwälte arbeiten - in ihrer europäischen Funktion ist aber nur die EU-Staatsanwaltschaft weisungsbefugt.
Grenzüberschreitende Ermittlungen sollen leichter werden. "Beweise, die rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat erlangt wurden, werden in allen Mitgliedsstaaten zulässig sein", sagte Semeta.
Verdächtige sollen überall zum Beispiel das Recht auf Dolmetscher und Übersetzer haben, Prozesskostenhilfe oder einen Anwalt bekommen sowie schweigen können.
Die EU-Kommission schätzt, dass die Europäische Staatsanwaltschaft 2500 Fälle pro Jahr abarbeiten könnte. Die Brüsseler Behörde hofft, dass die EU-Strafverfolger 2015 ihre Arbeit aufnehmen können. Dänemark und Großbritannien machen nach Angaben von Reding nicht mit, Irland muss noch entscheiden.
Die Kommission schlug übrigens auch eine stärkere Kontrolle der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf vor. Die Ermittler stehen im Kreuzfeuer wegen der Untersuchungen gegen den früheren EU-Verbraucherkommissar John Dalli.
dpa/rkr - Bild: Thierry Charlier (afp)