Dazu gehören der Vorwurf des Mordes ebenso wie der Vorwurf der Sklaverei. Damit ist eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Inzesttäter von Amstetten möglich. Fritzl begründete seinen Sinneswandel mit der auf Video aufgezeichneten Aussage seiner Tochter.
dpa/sh