Großherzog Henri hat das Gesetz jetzt verkündet. Eigentlich hätte er es auch mit unterzeichnen müssen, doch hatte er sich aufgrund seiner religiösen Überzeugung dagegen gesträubt, daraufhin hatte es eine Grundgesetz-Anpassung gegeben.
vrt/fs
Nach den Niederlanden und Belgien ist Luxemburg das dritte Land der Europäischen Union, in dem die Sterbehilfe zugelassen wird.
Großherzog Henri hat das Gesetz jetzt verkündet. Eigentlich hätte er es auch mit unterzeichnen müssen, doch hatte er sich aufgrund seiner religiösen Überzeugung dagegen gesträubt, daraufhin hatte es eine Grundgesetz-Anpassung gegeben.
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