Bei über 80 Prozent von rund 1.800 Fällen hätten Sachverständige Fehler entdeckt - von unvollständigen Verfahrensakten über den unkorrekten Aufbau von Messgeräten bis zu Fahrzeugverwechslungen. Bei fünf Prozent seien die Mängel so gravierend gewesen, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen, erklärte der AvD.
Der Automobilclub bezog sich auf eine Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT), die in den vergangenen zwei Jahren insgesamt nochmals 1.800 Ordnungswidrigkeiten untersucht hat. Bei den Geschwindigkeitsmessungen hatten die Behörden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet.
dpa/fs