Zum Schutz der Steuerzahler will die EU-Kommission bei Bankenpleiten die Institute an den Kosten beteiligen und die Schließung zentral anordnen. So soll ein gemeinsamer EU-Fonds entstehen, in den die Banken selber einzahlen und der im Notfall für die Kosten der Abwicklung eines Pleitebank einspringt.
Diesen Gesetzesentwurf hat der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am Mittwoch in Brüssel vorgestellt. Die Kommission selbst soll das letzte Wort haben und anordnen können, dass eine Bank geschlossen wird. Bislang liegt dies in der Macht nationaler Behörden. Die Pläne sollen 2015 in Kraft treten.
Die Idee dahinter ist, schnell handeln zu können - "wenn es sein muss, über ein Wochenende", sagte das Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), Jörg Asmussen, in London.
Gerät eine Großbank ins Schlingern, soll demnach ein neues Gremium - aus Vertretern von EU-Staaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) - einen Vorschlag für die Abwicklung machen. Die Entscheidung über die Schließung der Bank soll die EU-Kommission in Abstimmung mit nationalen Aufsehern treffen.
Widerstand in vielen Mitgliedsstaaten
Damit dürfte die EU-Kommission auf Widerstand in vielen Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - stoßen, die der EU-Behörde nicht so viel Macht einräumen wollen. Zudem gibt es noch Streit um die Frage, ob eine Vertragsänderung notwendig werden könnte. "Ich empfehle der EU-Kommission dringend, sich in ihrem Vorschlag (...) an die begrenzte Interpretation des gegebenen Vertrages zu halten", sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel.
Nach den Plänen sollen zudem alle EU-Staaten innerhalb von zehn Jahren Notfallfonds einrichten, die die Banken durch Abgaben finanzieren. Diese Fonds sollen die Kosten der Schließung übernehmen. Trotz Widerstands aus Deutschland plant die EU-Kommission einen gemeinsamen EU-Fonds, in dem die nationalen Töpfe zusammengelegt werden.
Bereits Ende Juni hatten sich die EU-Finanzminister darauf verständigt, dass ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden für die Rettung maroder Banken aufkommen müssen. Dies soll den Steuerzahler entlasten. Kleinsparer mit Einlagen bis 100.000 Euro sind im Fall einer Bankenkrise geschützt.
Die gemeinsamen Abwicklungsregeln sind ein Pfeiler der geplanten Bankenunion, die Bankenkrisen künftig verhindern soll. Ein weiterer Pfeiler ist eine zentrale Aufsicht, die bei der EZB angesiedelt ist und im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll. Erst dann können Krisenbanken direkte Hilfe aus dem Euro-Rettungsfonds ESM erhalten.
dpa/rkr - Bild: Georges Gobet (afp)