Angesichts des unverändert hohen Vogelgrippe-Risikos entschloss man sich zu dieser Maßnahme, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium in Berlin. Gleichzeitig soll es mit der prinzipiellen Weiterführung der Stallpflicht auch neue Ausnahmemöglichkeiten für die Freilandhaltung geben. Grundlage der heutigen Entscheidung war eine neue Risikobewertung, die die Gefahr einer Einschleppung des Vogelgrippevirus H5N1 über infizierte Wildvögel in Deutschland als 'hoch' einstuft. Auch in Belgien gilt seit dem 1. März eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel. Sie findet sowohl in der Nutztierhaltung als auch bei Privatpersonen Anwendung.
Vogelgrippe: Deutschland verlängert Stallpflicht für Geflügel
Deutschland verlängert wegen der Vogelgrippe die Stallpflicht für Geflügel.