Jeder Schritt in Richtung von mehr Transparenz und Informations-Austausch sei zu begrüßen, sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Kovacs in Brüssel. Luxemburg und Österreich sowie die Schweiz hatten zuvor entsprechende Ankündigungen gemacht. Die Sprecherin sagte weiter, das seit vier Jahren laufende EU-Zins-Steuergesetz werde mit diesen Entscheidungen nicht automatisch geändert. Das Gesetz gesteht Österreich, Belgien und Luxemburg das Bankgeheimnis zu. Deswegen nehmen diese EU-Staaten nicht an dem sonst üblichen Informationsaustausch über Zins-Einnahmen von EU-Ausländern teil. Für Änderungen des Zinsgesetzes ist eine einstimmige Entscheidung im EU-Finanzministerrat nötig.
dpa/mh