Damit hob das Gericht das Urteil eines
Erstinstanzlichen Gerichts auf.
Nach dem Mord an dem Filmemacher Theo Van Gogh hatte der Mann ein Plakat in sein Fenster gehängt mit der Aufschrift 'Stoppt die Geschwulst, die Islam heißt'.
Das Berufungsgericht urteilte, der Spruch beleidige allein einen Glauben, was laut niederländischem Recht nicht verboten sei. Strafbar sei hingegen das Beleidigen einer Gruppe von Menschen, und das sei hier nicht der Fall gewesen.
belga/fs