Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Tennisschläger eines Österreichers entschieden. Nur Verordnungen, die vollständig im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind laut Urteil auch für den Bürger rechtlich verbindlich.
dpa/fs
Eine geheime EU-Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden ist ungültig.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Tennisschläger eines Österreichers entschieden. Nur Verordnungen, die vollständig im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind laut Urteil auch für den Bürger rechtlich verbindlich.
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