Beklagte sind neben der Produktionsfirma Bavaria Film der Westdeutsche Rundfunk als Fernsehvermarkter und eine Bavaria-Tochter, die den Streifen auf Video und DVD vertreibt.
Der Kameramann hat für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films neue Techniken entwickeln müssen. Er pocht auf das Urheberrecht und verlangt eine Anpassung der damaligen Verträge an die tatsächlichen Gegebenheiten in Form einer Umsatzbeteiligung.
Dem Gericht sei bewusst, dass es sich um einen Musterprozess handelt, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts München.
dpa : fs