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Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke

27.06.201319:15
Der Bundestag in Berlin
Der Bundestag in Berlin

Anwälte dürfen demnach für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.   

Verbraucher sollen künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetzespaket, das unter anderem Massenabmahnungen privater Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen demnach für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.

Gewinnspielverträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Neuregelungen nähmen unseriösen Methoden den Anreiz und setzten dem Missbrauch Schranken. Die Opposition kritisierte das Paket dagegen als unzureichend und wies auf Ausnahmeregelungen hin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte, dass bei urheberrechtlichen Massenabmahnungen Klagen künftig am Wohnsitz des Kunden eingereicht werden müssten. Unternehmen könnten sich nicht mehr ein Gericht im Bundesgebiet aussuchen. Bei der Obergrenze für Abmahnkosten gebe es aber Schlupflöcher.

Bei unerlaubten Werbeanrufen soll das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro steigen. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.

dpa/fs - Bild: Johannes Eisele (afp)

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