Dadurch kann die Regierung künftig Arbeitsausstände untersagen, wenn diese gravierende Folgen für Verkehrsteilnehmer haben könnten. Außerdem sollen künftig nur Gewerkschaften streiken dürfen, die mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer ihres Bereichs repräsentieren. Andernfalls muss eine Abstimmung unter den Bediensteten organisiert werden. Jeder Ausstand in Verkehrsbetrieben muss künftig angekündigt sein. Im vergangenen Jahr wurden in Italien 1.339 Arbeitsniederlegungen gezählt, 39 Prozent davon im Transportsektor.
dpa/sh