Spaniens Oberster Gerichtshof entschied am späten Abend, zwei Organisationen von dem Urnengang auszuschließen. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten ausreichend Beweise dafür vorgelegt, dass beide von der seit 2003 verbotenen Baskenpartei Batasuna gesteuert werden, die als politischer Flügel der ETA gilt. Die Entscheidung der Richter fiel einstimmig.
dpa/es