Diese würden häufig schlecht bezahlt, was wiederum zu Wettbewerbsverzerrungen führe, heißt es zur Begründung. Außerdem sollen die Betroffenen besser vor Ausbeutung durch skrupellose Unternehmen geschützt werden.
Auf die Neuregelung hatten sich Parlament und Ministerrat vorab geeinigt. Eine Zustimmung des Europaparlaments ist somit sicher. Die EU-Staaten müssen die Neuregelung binnen zwei Jahren nach der Verabschiedung in nationales Recht umsetzen.
dpa/jp