Im NSU-Prozess hat Bundesanwalt Herbert Diemer am zweiten Verhandlungstag die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe sowie vier weitere Beschuldigte verlesen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vor. Sie habe gemeinschaftlich mit den gestorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter anderem zehn Morde begangen.
Gericht lehnt Antrag auf Verlegung des Prozesses ab
Im NSU-Prozess hat das Gericht den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und eine Verlegung der Verhandlung in einem größeren Sitzungssaal abgelehnt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag zur Begründung. "Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt", sagte Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten die Verlegung beantragt. Sie argumentierten, die Beteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten "das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen".
Zschäpe macht keine Angaben zur Person
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bleibt vor Gericht bei ihrem Schweigen. "Sie wird keine Angaben zur Person machen", sagte ihr Verteidiger Wolfgang Heer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG).
Die 38-Jährige soll mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gebildet haben. Der Terrorzelle werden die Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleingewerbetreibenden und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
dpa/sd - Bild: Christof Stache (afp)