Die Schweiz begrenzt für mindestens ein Jahr die Zuwanderung für Bürger aus den 17 alten EU-Mitgliedsländern, darunter auch Belgien. Die Regierung in Bern beschloss eine sogenannte Ventilklausel auf die Gruppe der EU-17 anzuwenden und damit den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt auch für diese Staaten zu drosseln. Bereits zuvor hatte die Alpenrepublik die Zuwanderung aus den neuen EU-Ländern - den sogenannten EU-8 - limitiert.
Betroffen sind Langzeit-Aufenthaltsbewilligungen für fünf Jahre. Für kurzzeitige Arbeitsaufnahmen soll es keine Limitierung geben. Die Ventilklausel werde angewandt, um die Zuwanderung aus dem EU-Raum «wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten», erklärte die Schweizer Regierung.
dpa/sd