Der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, ist vor dem obersten EU-Gericht mit dem Versuch gescheitert, sich gegen Strafmaßnahmen der Europäischen Union zu wehren. Die Sanktionen gegen den umstrittenen Ex-Staatschef des westafrikanischen Landes seien rechtens, befand der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Dienstag. Eine Klage Gbabgos und politischer Verbündeter wies der EuGH damit endgültig ab (Rechtssache C-478/11 P).
Die EU hatte Gbagbo und politische Vertraute mehrere Jahre mit Einreiseverboten und dem Einfrieren von Geldern gestraft. Dies sollte Gbagbo unter anderem dazu bringen, seinen Ende 2010 gewählten Nachfolger Alassane Ouattara anzuerkennen.
Der Kampf um die Macht in der Elfenbeinküste soll damals etwa 3000 Leben gekostet haben. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in dieser Zeit muss sich der heute 67-Jährige Gbagbo vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für Morde, Vergewaltigungen oder Folter mitverantwortlich zu sein. Er weist alle Beschuldigungen zurück.
Eine Klage Gbagbos und seiner Vertrauten gegen die Strafmaßnahmen der EU hatte das EU-Gericht erster Instanz im Juli 2011 wegen Verspätung zurückgewiesen. Einwände der Kläger dagegen erklärte der EuGH mit seiner neuen Entscheidung nun für nichtig.
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