Demnach darf ein Arzt einem unheilbar Kranken beim Sterben helfen, wenn dieser ausdrücklich den Wunsch dazu geäußert hat. Großherzog Henri hat allerdings angekündigt, er werde das Euthanasie-Gesetz aus Gewissensgründen nicht unterzeichnen.
Auch in Belgien und den Niederlanden ist Sterbehilfe erlaubt. In den übrigen EU-Ländern ist sie strafbar.
dpa/jp