Die Richter blieben damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Gefängnisstrafe für den Angeklagten zurück. Sie hatte geltend gemacht, spanische Ermittler hätten genetisches Material gefunden, das die direkte Beteiligung des 29-jährigen an den Attentaten belege.
Bei den Anschlägen auf vier Pendlerzüge in Madrid am 11. März 2004 waren 191 Menschen getötet und mehr als 1.800 verletzt worden.
dpa/jp