Eine Entscheidung der Kommission, die Ermäßigungen als unerlaubte staatliche Beihilfen zu bewerten, sei nicht rechtens, entschieden die Richter in Luxemburg. Die Annahme, die Wallonie dürfe sich nicht wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer auf dem Markt verhalten, sei unzutreffend. Die Entscheidung der Kommission, Belgien müsse die Beihilfen wieder zurückfordern, sei deswegen nichtig. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
dpa jp