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Mord im Jobcenter: 52-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

05.04.201310:48
Tödliche Angriff auf Jobcenterbeschäftigte in Neuss
Tödliche Angriff auf Jobcenterbeschäftigte in Neuss

Für die tödlichen Stiche im Jobcenter von Neuss muss ein 52-Jähriger lebenslang in Haft. Er hatte eine 32 Jahre alte Sachbearbeiterin heimtückisch mit einem Messer attackiert. Die Verteidiger wollen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf anfechten.

Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss ist als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 52 Jahre alte Arbeitslose habe heimtückisch gehandelt, als er vor einem halben Jahr im Büro seiner Sachbearbeiterin plötzlich ein Messer gezückt und die 32-Jährige angegriffen habe, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Der Arbeitslose war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Er habe eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte. Dann habe er die Urheber des vermeintlichen Datenhandels "zur Verantwortung ziehen" wollen.

Einer der vier Stiche hatte den Rumpf der 32 Jahre alten Mutter vollständig durchbohrt. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest "billigend in Kauf", so das Gericht. Die Bluttat in dem Jobcenter löste damals deutschlandweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden wurden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt. Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten.

dpa/sh - Archivbild: Henning Kaiser (afp)

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