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Serbien muss Schicksal verschwundener Babys aufklären

26.03.201314:22
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Hoffnungsschimmer für die Eltern spurlos verschwundener Neugeborener in Serbien: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ordnet die Aufklärung der Fälle an. Der Verdacht: Säuglinge wurden für tot erklärt und zur Adoption abgegeben.

Serbien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) das Schicksal angeblich verstorbener Neugeborener in Krankenhäusern aufklären. Dabei geht es um den Verdacht, gesunde Säuglinge seien illegal weitergereicht worden.

Der EGMR gab mit dem Urteil am Dienstag einer serbischen Mutter Recht, deren Sohn 1983 in einem staatlichen Krankenhaus kurz nach der Geburt angeblich gestorben war. Die Mutter wurde nicht über die Todesursache informiert und konnte die Leiche ihres Kindes nie sehen. Außerdem wurde der Tod des Kindes nie offiziell registriert. Die Frau vermutete, ihr Kind sei illegal adoptiert worden.

Hunderte Eltern sind nach Angaben des Gerichtshofes in Serbien in ähnlicher Lage. Hauptsächlich in den 1970er bis 1990er Jahren gab es vergebliche Klagen über Fälle verschwundener Neugeborener, die bis heute nicht aufgeklärt wurden. Die serbischen Behörden haben zwischenzeitlich zwar die entsprechenden Gesetze verändert, aber nichts für die damals betroffenen Eltern getan.

Im Fall der Frau stellten die Straßburger Richter einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens fest. Serbien muss ihr ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro für das erlittene Leid zahlen.

Innerhalb eines Jahres muss Serbien nun nach dem Richterspruch "angemessene Maßnahmen ergreifen", um alle Eltern in einer ähnlichen Situation wie die Klägerin über das Schicksal ihrer Kinder aufzuklären und sie zu entschädigen. Mit dieser verbindlichen Anordnung nach Artikel 46 der Menschenrechtskonvention soll verhindert werden, dass alle diese Eltern vor den Straßburger Gerichtshof ziehen. Dieses Urteil ist nicht endgültig. Dagegen kann Berufung beantragt werden.

dpa/mh - Bild: Christophe Karaba (afp)

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