Die Justizminister der 27 EU-Staaten haben sich heute in Brüssel auf gemeinsame Regeln verständigt, die einem Tatverdächtigen die Rückkehr in sein Heimatland bis zum Prozess erlauben sollen. Die Behörden des Heimatlandes überwachen, dass der mutmaßliche Täter die Auflagen des Haftrichters im Land der Tat einhält und sich beispielsweise regelmäßig bei der Polizei meldet.
EU-Justizkommissar Barrot erinnerte nach der Ratssitzung an eine ähnliche Regelung, wonach Straftäter nach ihrer Verurteilung die Freiheitsstrafe im Heimatland absitzen können. Die Einigung der Minister zur Untersuchungshaft knüpft daran an.
dpa/sh