Die Große Strafkammer in Traunstein hielt ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig. Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eislaufhalle in Bayern 15 Menschen ums Leben gekommen. Der Konstrukteur erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Architekt, der teils die Bauaufsicht hatte, und ein Gutachter wurden freigesprochen.
dpa/est