Mit dem Ende des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. beginnt am 28. Februar um 20 Uhr die Zeit der Sedisvakanz. Das ist die Zeit, in der das Amt des Papstes nicht besetzt ist - normalerweise vom Tod des Kirchenoberhaupts bis zur Wahl seines Nachfolgers. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich übersetzt "leerer Stuhl".
Nach kirchlichem Verständnis sitzt der Papst auf dem Stuhle Petri. Der Glaubenslehre zufolge ist der Papst der Nachfolger des Apostels Petrus, den Jesus von Nazareth nach dem Matthäus-Evangelium als ersten Kirchenführer eingesetzt hatte. In der Sedisvakanz werden spezielle Münzen und Medaillen geprägt.
Während der Sedisvakanz leitet das Kardinalskollegium die Kirche. Seine Befugnisse sind aber auf Aufgaben und Entscheidungen beschränkt, die nicht aufgeschoben werden können. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in dieser Zeit nicht korrigiert oder abgeändert werden. Die zwischenzeitliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Kardinalkämmerer (Camerlengo) mit drei Kardinal-Assistenten. Das Kardinalskollegium bereitet vor allem die Wahl des neuen Papstes vor.
Die Wahl des Papstes
Der Papst wird in geheimer Wahl vom sogenannten Konklave gewählt. Diese Versammlung der Kardinäle beginnt 15 bis 20 Tage nach dem Tod oder - wie jetzt - dem Rücktritt des Papstes. Seit 1878 findet die Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle statt. Papst Benedikt XVI. bestimmte 2007, dass künftig immer eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, um ein neues katholisches Kirchenoberhaupt zu wählen. Bis dahin galt eine im Jahr 1996 von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich war.
Benedikt legte fest, dass es nach dem 33. Wahlgang so viele Stichwahlen zwischen den beiden stärksten Kandidaten geben muss, bis mit der Zweidrittel-Mehrheit ein neuer Papst gefunden ist. Das längste Konklave begann 1268 im mittelitalienischen Viterbo und dauerte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage, die Zahl der Wahlgänge ist allerdings nicht bekannt. Zuletzt gab es 1831 eine besonders lange Wahl, aus der Gregor XVI. nach 50-tägigem Konklave als Papst hervorging.
Seither benötigten die Kardinäle nie länger als vier Tage, um einen neuen Papst zu finden. Benedikt XVI. wurde bereits 26 Stunden nach dem Einzug des Kardinalskollegiums in die Sixtinische Kapelle im vierten Wahlgang gewählt. Generell gibt es am Nachmittag des ersten Konklave-Tages eine Wahl, an allen anderen Tagen werden in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen durchgeführt.
Wahlberechtigt sind alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. Voraussichtlich haben diesmal 117 Kardinäle ein aktives Wahlrecht. Aus Belgien wird Kardinal Godfried Danneels an der Papstwahl teilnehmen.
Passiv wahlberechtigt ist jeder männliche Katholik, allerdings sind seit dem 14. Jahrhundert nur Kardinäle zum Papst gewählt worden.
dpa - Bild: Bartlomiej Zborowski (epa)