Wie die Madrider Zeitung «El País» berichtet, sind die spanischen Behörden in letzter Zeit dazu übergegangen, Immobilien in unmittelbarer Küstennähe zu verstaatlichen. Sie stützten sich dabei auf ein Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988, das in letzter Zeit verstärkt angewandt werde. Nach diesem Gesetz dürfen die Strände und Dünen sowie eine angrenzende Übergangszone nicht bebaut werden. London und Berlin baten Spanien um Auskunft über die Anwendung des Gesetzes. Von den Enteignungen sind nach Angaben der Zeitung auch Gebäude betroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes errichtet worden waren.
dpa /fs