Nächtliche Schaufensterbummel durch französische Städte werden eine düstere Angelegenheit. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Regierungsverordnung müssen Geschäfte ihre Außen- und Innenbeleuchtung vom 1. Juli an zwischen 1.00 und 7.00 Uhr ausschalten. Damit sollen sie zum Energiesparen gezwungen werden.
Ständige Ausnahmeregelungen sind laut Dekret lediglich in bestimmten Touristen- und Vergnügungsvierteln wie an den Champs-Élysées möglich. Anderswo soll es lediglich zu Weihnachten oder vor Feiertagen Sondererlaubnisse geben.
Die Verordnung gilt auch für Büros von Unternehmen. In ihnen muss künftig spätestens eine Stunde nach Arbeitsende das Licht ausgehen.
dpa/br/jp - Bild: Horacio Villalobos (epa)