Zwischen beiden Seiten gibt es zum Teil noch erhebliche Differenzen, wie die Kosten des knapp 500 Milliarden Euro schweren Maßnahmenpakets aufgeteilt werden sollen. Der Bund beruft sich auf das Grundgesetz und will, dass sich die Länder zu 35 Prozent an den staatlichen Hilfen und Garantien beteiligen. Das CSU-regierte Bayern und Thüringens CDU- Alleinregierung lehnten dies ab. Zustimmung kam aus den CDU-geführten Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Bayern und andere Länder sehen die Länder eher bei den Landesbanken und kommunalen Einrichtungen wie Sparkassen in der Pflicht.
dpa/pma