Die Steuerbefreiung für Flugbenzin ist keine unzulässige Beihilfe für die Airlines, entschied am Morgen das europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg. Die Richter wiesen damit eine Klage der Deutschen Bahn ab, die die Vergünstigung seit Jahren als wettbewerbsverzerrend kritisiert. Die Steuerbefreiung entspreche europäischem Recht und sei internationale Praxis, erklärte das Gericht zur Begründung.
Europarichter bestätigen Steuerbefreiung für Flugbenzin
Fluggesellschaften können ihre Maschinen in Europa auch weiterhin steuerfrei betanken.