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EU-Gericht urteilt zu Biermarke: Ein "Bud" ist kein "Budweiser"

22.01.201317:40
Glück für die US-Brauerei Anheuser-Busch
Glück für die US-Brauerei Anheuser-Busch

Wem gehört die Biermarke "Bud"? Anheuser-Busch und die tschechische Budweiser-Brauerei streiten seit Jahren um diese Frage. Nun hat das EU-Gericht entschieden: Nur der US-Riese darf sein Bier so nennen. An dem Namen "Budweiser" haben aber die Tschechen die älteren Rechte.   

Wo "Bud" draufsteht, muss Bier der US-Brauerei Anheuser-Busch drin sein. Das hat das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg entschieden. In dem jahrelangen Markenstreit mit der tschechischen Budweiser-Brauerei erzielte der US-Bierriese nun einen Erfolg vor Gericht. Anheuser-Busch hat demnach das alleinige Recht, die Kurzbezeichnung "Bud" für seine Biere in der EU zu verwenden. Die Richter wiesen mehrere Klagen der Tschechen ab (Rechtssachen T-225/06 u.a.). Anheuser-Busch hatte "Bud" als Gemeinschaftsmarke beim EU-Markenamt HABM eintragen lassen, dagegen hatte sich das tschechische Unternehmen juristisch gewehrt.

Die Budweiser-Brauerei darf laut Urteil ihre Biere EU-weit nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar, nicht  aber als "Bud" verkaufen. Ein Gerichtssprecher sagte, Anheuser Busch könne der Brauerei nun verbieten, den Begriff "Bud" weiter zu benutzen. Eine Marke wird immer für die gesamte EU geschützt, ohne regionale Ausnahmen.

Das Gericht folgte nicht der Linie der Budweiser-Brauerei, die argumentierte, sie habe sich den Namen "Bud" in Frankreich, Italien, Portugal und Österreich schützen lassen und somit ein Anrecht auf die Marke. Das Unternehmen habe diese Bezeichnung zu wenig genutzt, schrieben die Richter. Bei dem Verkauf in diesen Ländern handle es sich um ein vernachlässigbares Volumen, das nur örtliche Bedeutung habe. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

"Budweiser" gehört weiterhin den Tschechen

Anders verhält es sich mit dem kompletten Namen "Budweiser": Der gehört weiterhin den Tschechen. Bereits 2010 hatten die EU-Richter entschieden, die tschechische Brauerei habe in Deutschland und Österreich das ältere Recht an der Bezeichnung "Budweiser". Dieser Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.

Die jüngste Entscheidung wurde von Anheuser-Busch begrüßt. "Mit diesem Urteil haben wir in so gut wie allen Ländern der Welt einen Schutz für die Marken Bud oder Budweiser", teilte eine Sprecherin im belgischen Löwen mit.

Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich schon seit Jahren weltweit um die Rechte an den Marken "Bud" und "Budweiser". Mal gewinnt Anheuser-Busch vor Gericht, mal Budejovický Budvar. In der EU hatte der US-Brauereikonzern in den 1990er Jahren seine Marke eintragen lassen und damit den Bierkrieg ausgelöst.

"Budweiser" bedeutet übersetzt "aus Budweis", einer böhmischen Stadt. In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut.

dpa - Bild: David Kennedy (epa)

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