Die in Ungarn umstrittene obligatorische Wählerregistrierung wird nicht zur Anwendung gelangen. Das ungarische Verfassungsgericht kassierte am Freitag das Gesetz, das erst Ende 2012 vom Parlament beschlossen worden war. Die neue Vorschrift, dass sich wahlwillige Bürger bis maximal zwei Wochen vor den Wahlen am Gemeindeamt anmelden müssen, sei verfassungswidrig, stellten die Richter fest.
"Die Registrierungspflicht schränkt das Wahlrecht auf unbegründete Weise ein", befanden sie auf ihrer öffentlichen Sitzung am Freitag in Budapest. Die nächsten Parlamentswahlen stehen im Frühjahr 2014 an.
Das Verfassungsgericht kippte auch andere, das Wahlrecht einschränkende Bestimmungen der Wahlordnung, die die Fidesz-Fraktion Ende des Vorjahres mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt hatte.
dpa/est