Das ungarische Verfassungsgericht hat aus formellen Gründen die umstrittene obligatorische Wählerregistrierung aus den Verfassungszusätzen gestrichen. Mit der Verankerung der Registrierungspflicht in den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes habe das Parlament seine Kompetenzen formell überschritten, befanden die Richter am Freitag. Das Gericht strich außerdem die von der EU kritisierte Zwangsverrentung von Richtern über 62 Jahren aus den Verfassungszusätzen.
Die Wählerregistrierung ist ein zentrales Anliegen des rechts-konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Nach Ansicht von Beobachtern möchte er damit bildungsferne und verarmte Schichten von der Wahl fernhalten, um trotz seines Popularitätsverlusts an der Macht bleiben zu können.
Die Verankerung der umstrittenen Neuerung in den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes sollte das dazugehörige Gesetz vor Verfassungsklagen schützen. Der rechts-konservative Staatspräsident Janos Ader hatte dieses Gesetz kurz nach dessen Annahme im Parlament zur Normenkontrolle an das Verfassungsgericht verwiesen. Die Richter wollen das Gesetz Anfang 2013 auch inhaltlich prüfen.
Der Fraktionschef der Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), Antal Rogan, zeigte sich von dem Richterspruch unbeeindruckt. Bereits im Februar werde das Parlament die beanstandeten Passagen der Übergangsbestimmungen per Verfassungsnovelle in den Normentext des Grundgesetzes übernehmen, sagte Rogan auf einer Pressekonferenz in Budapest.
Die nächsten Parlamentswahlen stehen in Ungarn im Frühjahr 2014 an. In der derzeitigen Volksvertretung verfügt Orbans Fidesz (Bund Junger Demokraten) über eine Zweidrittelmehrheit. Damit kann die Fidesz-Fraktion die Verfassung nach Belieben ändern.
dpa/wb - Bild: Jean-Christophe Verhaegen (afp)