Bei seinem zweiten Auftritt vor dem Gericht lehnte er es ab, auf schuldig oder unschuldig zu plädieren. Entsprechend den Vorschriften wertete der Vorsitzende Richter dies als Unschuldserklärung, so dass die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen Karadzic nun beweisen muss.
Anklagevertreter Alan Tiger kündigte an, frühestens Ende des Monats eine überarbeitete Anklage vorzulegen, und handelte sich deshalb deutliche Kritik des Vorsitzenden Richters ein. Chefankläger Serge Brammertz hatte diese Überarbeitung schon vor vier Wochen angekündigt. Der Vorsitzende zeigte wenig Verständnis dafür, dass die Anklagevertreter in diesem seit langem vorbereiteten Verfahren jetzt so viel Zeit benötigten.
dpa/pma