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  • 80 Jahre BRF
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Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln müssen belegt sein

14.12.201209:41

"Stärkt die Abwehrkräfte" und Co.: Um Lebensmittel anzupreisen, darf nur noch eingeschränkt auf angeblich positive Auswirkungen für die Gesundheit verwiesen werden. Verbraucherschützer kritisieren die Regelungen als zu lasch.

Lebensmittel dürfen von diesem Freitag an nur noch eingeschränkt mit Gesundheitsbotschaften beworben werden. Eine EG-Richtlinie verbietet es Nahrungsmittel-Konzernen, sogenannte "Health Claims" auf die Verpackungen zu drucken, wenn die Behauptungen nicht wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt sind. Verbraucher schütze das besser vor Irreführung und Fehlkäufen.

Verbraucherschützer kritisieren die Regelungen dagegen als zu lasch. Zuckrige Softdrinks würden durch Beimischung geringer Mengen Vitamin C noch nicht zu gesunden Lebensmitteln, auch wenn das Vitamin das Immunsystem stärke.

241 Gesundheits-Slogans wurden von der EFSA bislang zugelassen, 1796 schafften die Aufnahme dagegen nicht. Beispielsweise darf laut Markwardt nicht mehr behauptet werden, dass probiotische Joghurts die Abwehrkräfte so stärken, dass sie vor Erkältung schützen. Auch die Behauptung, dass Milchprodukte die Zahngesundheit fördern, hielt der wissenschaftlichen Überprüfung ebenfalls nicht stand. Angaben wie "fettarm" oder "ohne Zuckerzusatz" unterliegen künftig bestimmten Grenzwerten.

dpa/sh - Archivbild: BRF Fernsehen

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