Karadzic hat dann erneut die Gelegenheit, angesichts der gegen ihn erhobenen Völkermordanklage auf schuldig oder nicht schuldig zu plädieren. Bei seiner ersten Vorführung vor vier Wochen hatte er sich noch nicht konkret geäußert und von der ihm zustehenden 30-Tage-Frist Gebrauch gemacht.
Karadzic war im Bürgerkrieg Anfang der 1990er Jahre der politische Führer der bosnischen Serben. Die Anklage macht ihn verantwortlich für die Ermordung und Vertreibung zehntausender Muslime und Kroaten aus den serbisch kontrollierten Gebieten Bosniens. Der 63-Jährige war im Juli nach mehr als einem Jahrzehnt des Untertauchens überraschend in Belgrad gefasst worden. Der ausgebildete Psychologe praktizierte dort unter falschem Namen und mit stark verändertem Äußeren als Alternativmediziner.
Seit seiner Verhaftung besteht Karadzic darauf, dass die USA ihm seinerzeit verbindlich zugesagt hätten, er werde trotz Anklage nicht vor Gericht gestellt, wenn er sich völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehe. Da er dies getan habe, sei seine Verhaftung illegal, argumentierte Karadzic schon bei seinem ersten Auftritt vor Gericht.
dpa/pma