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EU-Parlament darf nicht auf eine Sitzung in Straßburg verzichten

13.12.201211:10

Das Europaparlament darf nicht durch trickreiche Terminplanung eine von zwölf vorgeschriebenen jährlichen Plenarsitzungen in Straßburg streichen.

Europaparlament in Straßburg
Europaparlament in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof erklärte am Donnerstag in Luxemburg die Tagungskalender des Parlaments für 2012 und 2013 für nichtig. Die Bestimmung des EU-Vertrags, dass pro Jahr zwölf Plenarsitzungen in Straßburg stattfinden müssten, sei durch den Tagungskalender unterlaufen worden.

Normalerweise gibt es in jedem Monat eine Plenarsitzung in Straßburg, wegen der Sommerpause im August sind es im Oktober stets zwei. Das Parlament hatte für 2012 und 2013 im Oktober eine der normalerweise viertägigen Plenarsitzungen in zwei direkt aufeinanderfolgende zweitägige Sitzungen aufgeteilt.

Das von Frankreich angerufene EU-Gericht erklärte dies für unrechtmäßig: Eine «ordentliche Plenarsitzung» sei nur dann ordentlich, wenn sie auch so lang dauere wie andere ordentliche Plenarsitzungen. Das Parlament hatte unter anderem argumentiert, der Verzicht auf eine Sitzung in Straßburg spare 2,5 Millionen Euro. Während des gesamten Jahres findet die normale Arbeit - einige Plenartagungen sowie sämtliche Ausschusssitzungen - in Brüssel statt.

dpa - Bild: istock

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