Der Richter in der Stadt Tschita lehnte den Antrag mit der Begründung ab, angesichts eines laufenden zweiten Verfahrens bestehe Fluchtgefahr. Außerdem könne er Zeugen beeinflussen.
Der einstige Eigentümer des Yukos-Konzerns verbüßt eine achtjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Betrugs.
dpa/pma