Die Aufzählung reicht von Feuerwaffen aller Art über Schlittschuhe, Golfschläger und Granaten bis zu Feuerlöschern. Mit dem Beschluss über die entsprechende Verordnung reagiert die Kommission auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die obersten EU-Richter mussten darüber entscheiden, ob die gesamte Verordnung ungültig ist, weil Fluggäste bisher keine vollständigen und offiziellen Informationen über verbotene Gegenstände hatten.
dpa/sh