Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Einführung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM für rechtens erklärt. Der ESM stehe mit dem Haftungsverbot in Einklang, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-370/12).
Damit wiesen die Richter des EuGH alle Einwände des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte.
Das Urteil nimmt Kritikern der Euro-Rettung in einem entscheidenden Punkt den juristischen Wind aus den Segeln: Der ESM verstoße nicht gegen das sogenannte Haftungsverbot, heißt es. So verbiete der EU-Vertrag nicht, dass Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren, betonten die Richter. Im Gegenzug müsse das Empfängerland aber sparsam wirtschaften. Zudem hafteten die am ESM beteiligten Staaten nicht für die Schulden anderer Länder.
dpa/br/mh